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Paketsteuer in Österreich: wer die €2 pro Paket zahlt

Seit 1. Oktober 2026 kostet jedes Paket an Verbraucher in Österreich €2 Steuer. Schulden muss sie nur, wer dort über €100 Millionen umsetzt. Was das für deinen Shop heißt.

Die kurze Antwort

Die Paketsteuer beträgt €2 für jedes Paket, das seit 1. Oktober 2026 an Verbraucher in Österreich geliefert wird. Sie schulden nur Versandhändler, deren Fernverkäufe nach Österreich im vorigen Wirtschaftsjahr €100 Millionen überstiegen haben. Marktplätze zählen die Verkäufe ihrer Händler als eigene, deshalb zahlt Amazon sie, fast jeder Shopify-Shop aber nicht.

Österreichs Paketsteuer gilt seit 1. Oktober 2026. Sie beträgt €2 für jedes Paket, das an einen Verbraucher in Österreich geliefert wird und auf eine Bestellung online, per Telefon oder aus dem Katalog zurückgeht, oder €2 pro Bestellung, wenn der Händler diese Methode für ein ganzes Quartal wählt. Schulden muss sie nur eine Art von Händler: einer, dessen Fernverkäufe nach Österreich im vorigen Wirtschaftsjahr €100 Millionen überstiegen haben. Marktplätze zählen die Verkäufe, die sie für ihre Händler abwickeln, als eigene, deshalb zahlen Amazon, Zalando, Temu und die anderen großen Plattformen sie auf fast jede österreichische Bestellung. Darum zeigt Amazon an der Kasse €2,40: die €2 Steuer plus 20% Umsatzsteuer darauf. Fast jeder Shopify-Shop liegt weit unter der Grenze und schuldet gar nichts. Dieser Artikel erklärt das ganze Gesetz in einfachen Worten, was es für einen Shop unter der Grenze ändert und wie die Kosten in die Gewinnrechnung gehören, wenn man sie doch schuldet.

In short

  • Die Steuer beträgt €2 pro Paket oder €2 pro Bestellung, für Lieferungen an Verbraucher in Österreich, deren Zahlung ab 1. Oktober 2026 angenommen wurde.
  • Nur Händler mit mehr als €100 Millionen Fernverkäufen nach Österreich im vorigen Wirtschaftsjahr schulden sie; ein Marktplatz zählt die Verkäufe, die er vermittelt, als eigene.
  • Unter dieser Grenze gibt es nichts zu registrieren, zu erklären oder zu zahlen; ein typischer Shopify-Shop sollte keine Paketsteuer an der Kasse verlangen.
  • Sie entsteht beim Bezahlen, nicht bei der Zustellung; eine Retoure hebt sie nicht auf; erklärt und gezahlt wird quartalsweise über FinanzOnline.
  • Für österreichische Kunden sind die großen Plattformen jetzt bis zu €2,40 pro Bestellung teurer, am stärksten spürbar bei kleinen Warenkörben.

Das Gesetz in einer Tabelle

Das Gesetz heißt Paketsteuergesetz, kurz PakStG, in der Presse manchmal auch Paketabgabe. Das Parlament hat es als Artikel 44 des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 beschlossen, kundgemacht wurde es am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt als BGBl. I Nr. 62/2026. Es hat siebzehn kurze Paragraphen, und den vollständigen Gesetzestext gibt es im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die praktischen Fragen beantworten die Fragen und Antworten des Finanzministeriums, zuletzt am 5. August 2026 aktualisiert. Alles auf dieser Seite stammt aus diesen beiden Quellen. Die Tabelle ist die Kurzfassung, jede Zeile hat weiter unten einen eigenen Abschnitt.

FrageAntwort
Wie viel€2,00 pro geliefertem Paket, oder €2,00 pro Bestellung, wenn der Händler das für das Quartal wählt
Ab wannJede Bestellung, deren Zahlung ab 1. Oktober 2026 angenommen wurde
Wer schuldet sieHändler mit mehr als €100 Millionen Fernverkäufen nach Österreich im vorigen Wirtschaftsjahr, und Marktplätze für die Verkäufe, die sie vermitteln
Welche LieferungenPakete an Verbraucher in Österreich aus Bestellungen online, per Telefon oder aus dem Katalog
Was nicht darunter fälltVerkäufe an Unternehmen mit UID-Nummer, Käufe im Geschäft, Abholung im eigenen Geschäft, unverpackte Zeitungen, typische Essenszustellung
Wann sie entstehtWenn die Zahlung angenommen wird, normalerweise an der Kasse, nicht bei der Zustellung
RetourenDie Steuer bleibt; nur ein Paket, das nie beim Kunden ankam, kann korrigiert werden
Erklären und zahlenJedes Kalenderquartal über FinanzOnline, bis zum letzten Tag des Folgemonats
Händler außerhalb von EU und EWRMüssen einen Fiskalvertreter in Österreich bestellen
AufzeichnungenSieben Jahre aufbewahren
Die Paketsteuer auf einen Blick, nach dem Gesetz und den veröffentlichten Antworten des Finanzministeriums.

Wer sie schuldet: die Grenze von €100 Millionen

Das Gesetz nennt den Steuerschuldner Versandhändler und fasst diesen Begriff eng. Versandhändler ist nur, wessen Fernverkäufe von Waren, die in Paketen an Verbraucher in Österreich gehen, im vorigen Wirtschaftsjahr €100 Millionen überstiegen haben. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, zählt das eigene Wirtschaftsjahr. Unter dieser Grenze gilt das Gesetz überhaupt nicht: keine Registrierung, keine Erklärung, keine Zahlung.

Gemessen werden die €100 Millionen wie bei der Umsatzsteuer: alles, was der Kunde für den Erhalt der Ware zahlt, ohne Umsatzsteuer. Versandkosten, die der Kunde zahlt, zählen mit, und Retouren, die die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage mindern, mindern auch diesen Wert. Es zählen nur Lieferungen an Verbraucher in Österreich, nicht Verkäufe nach Deutschland, nicht Großhandel und nicht der Ladentisch. Wo der Händler sitzt, spielt keine Rolle: Ein Händler in Wien, einer in München und einer in Shenzhen werden gleich gemessen, ebenso Ware aus einem österreichischen Lager und Ware aus dem Ausland.

Zur Einordnung: Ein Shopify-Shop mit €4 Millionen Jahresumsatz, davon ein Viertel nach Österreich, hat rund €1 Million Fernverkäufe nach Österreich. Das ist ein Prozent der Grenze. Selbst ein Shop mit €10 Millionen Umsatz, der ausschließlich nach Österreich liefert, läge bei einem Zehntel. Der Handelsverband zählt sechzehn Unternehmen über der Grenze, darunter Amazon, Temu, Zalando, eBay, Otto, Shein, AliExpress, MediaMarkt, IKEA, Apple, Shop-Apotheke, XXXLutz, Best Secret, Universal und Refurbed. Das Finanzministerium erwartet rund €280 Millionen Einnahmen im Jahr.

Die Grenze wird jedes Jahr am Vorjahr geprüft. Ein schnell wachsender Händler schuldet die Steuer deshalb ab Beginn des Wirtschaftsjahres nach dem, in dem er €100 Millionen überschritten hat, nie mitten im Quartal. Außerdem muss das Finanzministerium die Steuer 2029 evaluieren, auch die Frage, ob die Grenze geändert wird, und dem Parlament bis 30. April 2029 berichten. Dieses Datum gehört in den Kalender: Eine niedrigere Grenze ist die eine Änderung, die gewöhnliche Onlineshops betreffen könnte.

Marktplätze: wann die Plattform als Händler gilt

Viele Marken verkaufen neben dem eigenen Shop auf Amazon, eBay oder Zalando. Für diese Verkäufe gilt eine Regel, die Steuerberater als fiktiven Lieferanten kennen: Wird ein Verkauf über einen Online-Marktplatz, eine Plattform oder ein Portal vermittelt, gilt er für die Paketsteuer als Verkauf des Marktplatzes. Der Marktplatz rechnet die Verkäufe seiner Händler zu seinem eigenen Umsatz, und liegt dieser über €100 Millionen, schuldet der Marktplatz die €2 auf deine Bestellungen, nicht du.

Vermitteln bedeutet hier dasselbe wie im EU-Umsatzsteuerrecht, in Artikel 5b der Durchführungsverordnung 282/2011. Vereinfacht: Eine Plattform vermittelt einen Verkauf, wenn sie die Bedingungen festlegt, an der Abrechnung mit dem Kunden beteiligt ist oder an Bestellung oder Lieferung mitwirkt. Eine Seite, die nur eine Anzeige zeigt, etwa ein Kleinanzeigenportal, vermittelt nichts, und Verkäufe zwischen zwei Verbrauchern fallen gar nicht unter die Steuer.

Was danach mit dem Geld passiert, ist eine geschäftliche Entscheidung, keine rechtliche. Amazon verlangt von österreichischen Kunden an der Kasse €2,40 pro Bestellung als eigene Zeile, einmal pro Bestellung, egal wie viele Artikel oder Pakete sie enthält. Auch Otto Österreich verlangt sie pro Bestellung. Zalando und Otto erstatten sie Kunden, die eine vollständige Bestellung fristgerecht zurückschicken, auch wenn die Steuer selbst bei ihnen bleibt. Ob eine Plattform auch die Gebühren für Händler ändert, hängt von ihren Händlerbedingungen ab; die Mitteilungen im Verkäuferkonto lohnen sich. Der Handelsverband schätzt, dass rund 4.000 österreichische Unternehmen über diese Plattformen verkaufen und die Steuer indirekt spüren, über den Preis, den ihre Kunden jetzt an der Kasse sehen.

Ein Beispiel zeigt, wie scharf die Grenze ist: Die Österreichische Post betreibt mit shöpping.at einen eigenen Marktplatz, der unter der Grenze bleibt, und bewirbt ihn bei Kunden und Händlern jetzt als frei von der Paketsteuer.

Pro Paket oder pro Bestellung

Der Grundtarif sind €2 für jedes gelieferte Paket. Ein Händler kann stattdessen €2 für jede Bestellung zahlen, die zu einer steuerpflichtigen Lieferung führt, egal in wie vielen Paketen sie ankommt. Die Wahl gilt für ein ganzes Quartal und dann für alle Bestellungen darin; die günstigere Methode lässt sich nicht pro Bestellung aussuchen. Auf einem Marktplatz zählt eine Bestellung mit Waren mehrerer Händler weiterhin als eine Bestellung. Die Wahl gibt es wegen geteilter Sendungen: Wer eine Bestellung regelmäßig in zwei oder drei Kartons verschickt, würde nach Paketen doppelt oder dreifach zahlen. Deshalb haben Amazon und Otto die Methode pro Bestellung gewählt.

FallPro PaketPro Bestellung
Eine Bestellung, ein Paket€2,00€2,00
Eine Bestellung in zwei Paketen€4,00€2,00
Eine Marktplatzbestellung von drei Händlern in drei Paketen€6,00€2,00
Bestellung geliefert, dann retourniert€2,00, nicht erstattet€2,00, nicht erstattet
Paket verloren oder verweigert, nie geliefertNichts, nach KorrekturNichts, nach Korrektur
Gewährleistungsersatz für einen gelieferten ArtikelKeine zusätzliche SteuerKeine zusätzliche Steuer
Wie die beiden Methoden dieselben Lieferungen zählen.

Was als Paket und als Lieferung gilt

Ein Paket ist eine adressierte Sendung, die ein Postdienst in dieser Form annehmen würde; die Definition übernimmt das Gesetz aus dem Postmarktgesetz. Wer sie befördert, ist egal: die Post, ein privater Paketdienst oder der eigene Lieferwagen. Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge zählen nur, wenn sie in einem Paket reisen. Lebensmittel und Speisen in Verpackungen, die kein Postdienst annehmen würde, etwa Pizzakartons und offene Tüten, sind gar keine Pakete. Offen ist nur schwere Fracht: Auf Anfrage des Handelsverbands antwortete das Ministerium im August 2026, dass eine Sendung über 31,5 kg derzeit nicht als Paket behandelt wird, weil Postdienste Pakete bis zu diesem Gewicht annehmen. Bei der Methode pro Bestellung zählt eine Bestellung aber, sobald mindestens ein Artikel darin in einem gewöhnlichen Paket reist.

Geliefert ist ein Paket, wenn es in die Verfügungsmacht des Kunden gelangt: übergeben oder dort abgestellt, wo er es nehmen kann. Ein verweigertes Paket ist nicht geliefert, das muss der Händler aber nachweisen; ohne Nachweis gilt es als geliefert. Click and Collect fällt nicht unter die Steuer, denn wer eine Bestellung im eigenen Geschäft des Händlers abholt, oder an einer Abholstation direkt beim Geschäft, kauft nicht im Fernabsatz. Diese Ausnahme ist eng: Ein Paket, das ein Paketdienst in einen Paketshop oder an einen Abholautomaten bringt, wurde trotzdem an den Kunden versandt und ist nach der Lesart des Ministeriums ein Fernverkauf wie jeder andere. Auch der Vertrag muss im Fernabsatz geschlossen sein: Ware, die im Geschäft gekauft und dann nach Hause geliefert wird, fällt nicht darunter.

Wann sie entsteht: an der Kasse, nicht an der Tür

Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem der Händler die Zahlung annimmt, und das Gesetz definiert diesen Moment wie die Umsatzsteuer: das früheste von Zahlungsbestätigung, Zahlungsautorisierung oder Zahlungsverpflichtung des Kunden. Bei einer Onlinebestellung ist das der Abschluss des Checkouts. Das Lieferdatum spielt keine Rolle, ebenso wenig der Tag, an dem das Geld tatsächlich eingeht; eine Bestellung auf Raten wird einmal besteuert, an der Kasse. Dasselbe Datum entscheidet, welche Bestellungen überhaupt erfasst sind: Eine am 25. September 2026 bezahlte Bestellung ist außerhalb der Steuer, auch wenn ihr Paket am 3. Oktober ankommt; eine am 1. Oktober bezahlte ist darin. Abos folgen ihrer Abrechnung: einmal im Voraus bezahlt, einmal besteuert; periodisch abgerechnet, bei jeder Abrechnung.

Erklärt und gezahlt wird quartalsweise. Der Händler berechnet die Steuer selbst, reicht pro Kalenderquartal eine Erklärung über FinanzOnline ein und zahlt bis zum letzten Tag des Folgemonats: 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober. Das erste Quartal ist Oktober bis Dezember 2026, die erste Erklärung und die erste Zahlung sind also am 31. Januar 2027 fällig. Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren. Ein Händler ohne Sitz oder Betriebsstätte in der EU oder im EWR muss einen Fiskalvertreter in Österreich bestellen, der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Notar mit Sitz in Österreich sein muss. Wer zu spät, unvollständig oder falsch erklärt, wird vom Finanzamt festgesetzt, mit den üblichen Zuschlägen und Zinsen.

Retouren, Stornos und Ersatzlieferungen

Ist ein Paket einmal geliefert, lässt sich die Steuer nicht mehr rückgängig machen. Schickt der Kunde die Ware zurück, auch bei einem vollständigen Widerruf, kommen die €2 nicht mit zurück; das Ministerium schließt eine Korrektur nach der Lieferung ausdrücklich aus. Eine Ersatzlieferung im Rahmen der Gewährleistung löst keine zweite Steuer aus, die Steuer auf die erste Lieferung bleibt. Die einzige Korrektur gibt es für Pakete, die nie angekommen sind, weil sie verloren gingen, verweigert wurden oder unzustellbar waren. Erfährt der Händler davon vor der Quartalserklärung, bleibt die Bestellung einfach draußen; erfährt er es später, korrigiert er die nächste Erklärung. Eine Bestellung, die vor dem Versand storniert wird, führt nie zu einer Lieferung und damit auch zu keiner Steuer.

Warum der Kunde €2,40 sieht und nicht €2

Die Steuer schuldet der Händler, nicht der Kunde. Wer sie weitergibt, verlangt schlicht einen höheren Preis, und auf den ganzen Preis fällt Umsatzsteuer an, weil das EU-Umsatzsteuerrecht Steuern und Abgaben außer der Umsatzsteuer selbst zur Bemessungsgrundlage zählt. Beim österreichischen Normalsatz von 20% werden aus €2,00 also €2,40. Ein Händler kann den Betrag als eigene Zeile zeigen, wie Amazon, oder in Preise oder Versandkosten einrechnen; das Gesetz regelt nur, wer die €2 schuldet, nicht, wie sie dargestellt werden. Für Kunden hängt die Wirkung am Warenkorb: Bei einer Bestellung über €100 kommen 2,4% dazu, bei €10 fast ein Viertel.

Warenkorb inkl. USt.Paketsteuer inkl. USt.Neue SummeAufschlag
€10,00€2,40€12,4024,0%
€20,00€2,40€22,4012,0%
€35,00€2,40€37,406,9%
€50,00€2,40€52,404,8%
€100,00€2,40€102,402,4%
Was eine weitergegebene Paketsteuer von €2,40 zu einer österreichischen Bestellung hinzufügt, nach Warenkorbgröße.

Was sie für einen Shopify-Shop unter der Grenze bedeutet

Für fast jeden, der das liest, ist die Zusammenfassung kurz: Du schuldest die Paketsteuer nicht, du registrierst dich nicht und du erklärst nichts. In deinem eigenen Shopify-Shop bist du der Händler, die Grenze von €100 Millionen wird also an deinen eigenen Verkäufen nach Österreich gemessen, und die sind weit davon entfernt. Was sich ändert, ist der Markt um dich herum, und fünf Dinge lohnen sich.

  • Keine Paketsteuer an der Kasse verlangen. Du schuldest sie nicht, und einen Betrag als Steuer zu bezeichnen, die du nie zahlst, würde deinen Preis falsch darstellen. Sind deine Kosten nach Österreich tatsächlich gestiegen, ändere Preise oder Versandtarife und nenne sie so.
  • Die Rechnungen von Paketdienst und Fulfillment lesen. Das Gesetz macht Zustelldienste nicht zu Steuerschuldnern; ein Paketdienst kann diese Steuer weder schulden noch als Steuer weitergeben. Ein neuer Zuschlag mit ähnlichem Namen ist eine Preiserhöhung und lässt sich verhandeln wie eine.
  • Die Mitteilungen der Marktplätze im Blick behalten. Wer auch auf Amazon, eBay oder Zalando verkauft: Dort schuldet die Plattform die Steuer, und jede Änderung deiner Gebühren kommt aus ihren Bedingungen, nicht aus dem Gesetz.
  • Kleine österreichische Warenkörbe neu ansehen. Die kleinsten Bestellungen der Plattformen sind gerade um bis zu €2,40 teurer geworden; wenn Versandkosten deine kleinen Bestellungen bremsen, kann eine niedrigere Versandkostenfreigrenze für Österreich sich jetzt rechnen.
  • Die Evaluierung 2029 im Kalender behalten. Die Grenze kann sich nach dem Bericht bis 30. April 2029 ändern, und eine niedrigere würde kleinere Händler einbeziehen.

Wenn du sie schuldest: wohin die €2 in der Gewinnrechnung gehören

Für einen Händler über der Grenze, oder für jeden, der durchrechnen will, was ein Überschreiten bedeuten würde, ist die Paketsteuer ein Kostenposten, der sich mit jedem österreichischen Paket bewegt. Damit ist klargestellt, wohin er gehört: zur Logistik, in die Kosten jeder Bestellung, oberhalb des zweiten Deckungsbeitrags, gleich neben Versandetikett und Verpackung, weil er mit den Bestellungen steigt und fällt wie sie. Er ist kein Fixkostenposten und hat trotz seines Namens nichts mit einer Steuer auf den Gewinn zu tun. Gebucht wird er am Tag der Bestellung, dem Tag, an dem das Gesetz ihn bei einer gewöhnlichen Onlinebestellung entstehen lässt; eine Retoure kehrt ihn nie um.

Gibst du ihn an Kunden weiter, entstehen zwei Einträge. Die €2,40, die der Kunde zahlt, sind Umsatz mit Umsatzsteuer und erhöhen den Nettoumsatz um €2,00, sobald die 20% herausgerechnet sind, und die €2,00 Steuer sind die Kosten dagegen. Auf dem Papier heben sich beide vor dem Marketing auf, und was die Steuer wirklich kostet, sind die Bestellungen, die wegen des höheren Endbetrags nicht zustande kommen. Trägst du sie selbst, gehen die vollen €2,00 bei jedem österreichischen Paket von deiner Marge ab, und je kleiner die Bestellung, desto größer der Anteil.

Bestellung inkl. USt.NettoumsatzPaketsteuerAnteil am Nettoumsatz
€30,00€25,00€2,008,0%
€60,00€50,00€2,004,0%
€90,00€75,00€2,002,7%
€150,00€125,00€2,001,6%
Was eine selbst getragene Paketsteuer von einer österreichischen Bestellung nimmt, bei 20% Umsatzsteuer und vor Versand.

Die Paketsteuer in nouz eintragen

nouz kann die Paketsteuer ohne neue Funktion abbilden, weil sich seine Logistikregeln addieren: Jede aktive Regel wird zusätzlich zu den anderen berechnet. Eine zweite Versandpreisliste, die nur die Zone Österreich bepreist, legt die Steuer auf jedes österreichische Paket und lässt die Tarife des Paketdienstes unverändert. Österreich ist standardmäßig eine eigene Versandzone. In der englischen Oberfläche: Logistics öffnen, Shipping wählen und unten Add another rate card klicken; unter Carrier einen Namen wie Paketsteuer eintragen; in der Zeile Austria in der letzten Spalte 2,00 eintragen und alle anderen Felder leer lassen; unter From when these prices count From a date wählen, 1. Oktober 2026 oder den ersten Tag des Wirtschaftsjahres eintragen, in dem du sie schuldest, und oben speichern.

Ab dann trägt jedes Paket nach Österreich €2,00 Logistikkosten am Tag seiner Bestellung, und die Tage davor behalten ihre alten Zahlen, weil eine Kostenangabe in nouz nur ab ihrem Datum gilt. Eine Retoure schreibt sie nie gut, eine vor dem Versand stornierte Bestellung bekommt sie nie, und eine abgeholte Bestellung bekommt keine Versandpreisliste, was in allen drei Fällen dem Gesetz entspricht. Für den weit häufigeren Fall, einen Shop unter der Grenze, ist der richtige Eintrag gar keiner: Eine Steuer, die du nicht schuldest, würde deine österreichischen Bestellungen nur schlechter aussehen lassen, als sie sind. Wie die Paketsteuer neben Wareneinsatz, Versand und Gebühren in den Deckungsbeitrag pro Bestellung eingeht, und wie daraus der Gewinn eines Shopify-Shops wird, steht in eigenen Artikeln.

Nicht zu verwechseln mit Zoll oder Verpackungsgebühren

Die Paketsteuer ist eine nationale österreichische Steuer und hat mit Zoll nichts zu tun. Unabhängig davon hat die EU am 1. Juli 2026 die Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert aus Drittstaaten beendet und stattdessen einen pauschalen Zoll von €3 eingeführt. Beides kann dasselbe Paket treffen: Ein günstiger Artikel aus einem Drittstaat, den eine große Plattform an einen Verbraucher in Österreich verkauft, kann bei der Einfuhr Zoll und bei der Zustellung Paketsteuer tragen. Verpackungsgebühren sind ein dritter, davon unabhängiger Kostenposten auf demselben Karton.

Warum Österreich das tut, und was sich noch ändern kann

Die Regierung nennt zwei Gründe: die Gegenfinanzierung des seit 1. Juli 2026 geltenden niedrigeren Umsatzsteuersatzes auf ausgewählte Grundnahrungsmittel und die Folgen des schnell wachsenden Onlinehandels für Umwelt und lokale Wirtschaft. Der Handel lehnt sie ab. Der Handelsverband hat gemeinsam mit dem europäischen Verband Ecommerce Europe eine Beschwerde bei der EU angekündigt, und mehrere betroffene Händler wollen die Steuer gerichtlich anfechten. Bis ein Gericht anders entscheidet, gilt das Gesetz wie geschrieben, und die Evaluierung 2029 ist der nächste geplante Zeitpunkt für eine Änderung.

Quellen

Dieser Artikel beruht auf zwei Primärquellen: dem Paketsteuergesetz, kundgemacht in BGBl. I Nr. 62/2026, und den veröffentlichten Antworten des Finanzministeriums mit Stand 5. August 2026, dazu der Antwort des Ministeriums an den Handelsverband zu schweren Sendungen. Die Zahl der betroffenen Unternehmen, die Entscheidungen der Plattformen und die erwarteten Einnahmen stammen aus österreichischen Medienberichten über den Handelsverband und das Ministerium rund um den Starttermin. Er erklärt die Regeln und ist keine Steuerberatung. Wer nahe an der Grenze liegt oder nach einer Mitteilung einer Plattform unsicher ist, was er schuldet, fragt am besten eine österreichische Steuerberatung.

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